Erklärung zur Barrierefreiheit

Die meldende Stelle “Verwaltung für öffentlichen Verkehr” ist bemüht ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: rgtr.lu/

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit im Web (RAWeb) v1, das diese Norm umsetzt, vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit

  • 2.2 – Der Titel des iframes „Spam-Schutzsystem reCAPTCHA“ ist nicht einschlägig.
  • 6.1 – Ein leeres title-Attribut ist im Link „Cookie-Richtlinie“ im Abschnitt „Cookie-Verwaltung“ der Seite „Rechtliche Aspekte“ vorhanden.
  • 13.3 – Ein zum Download verfügbares pdf-Dokument besitzt keine zugängliche Version.
  • Der Cookie-Manager „CookieBot“ und das Sicherheitssystem „reCAPTCHA“ wurden ausgenommen.
  • Sie waren daher nicht Gegenstand einer vollständigen und detaillierten Prüfung.
  • Es wurde jedoch überprüft, dass ihr Vorhandensein die Nutzung und den Besuch des Rests der Website nicht einschränkt.

Barrierefreiheits-Funktionen

Eine barrierefreie Webseite ermöglicht zum Beispiel:

  • Die Anzeige über das Betriebssystem und/oder den Browser anzupassen (Vergrößern oder Verkleinern der Schrift, Ändern der Typografie, Ändern der Farben, Stoppen von Animationen usw.).
  • Mithilfe von technischen Assis tenzmitteln wie einem Screenreader oder einer Braillezeile zu navigieren.
  • Ohne Maus, nur mit der Tastatur, Schaltern oder einem Touchscreen zu navigieren.
  • Videos und Audiodateien mit Untertiteln und/oder Transkriptionen zu nutzen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29. Mai 2024 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RAWeb 1 beispielsweise in Form einer von einem Dritten – „Ideance“ vorgenommenen Bewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 29. Mai 2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie eine E-Mail an accessibilite@atp.etat.lu, in der Sie Ihr Problem beschreiben und die betreffende Seite angeben. Die Verwaltung für öffentlichen Verkehr verpflichtet sich, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, wahlweise:

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.

Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.